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Immobilienrecht

Unter Immobilienrecht werden alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit Rechten an Immobilien bzw. Grundstücken zusammengefasst. Dazu gehören Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen, ebenso wie Erbbaurechtverträge. Häufige vertragliche Regelungen betreffen Hypotheken, Grundschulden Dienstbarkeiten, Nießbrauch sowie das Wohnrecht. Zum Immobilien- und Grundstückrecht gehört auch das Maklerrecht.