Donnerstag, 23. Februar 2012 · 10:49 Uhr

ZWANGSVOLLSTRECKUNG

 
Zwangsvollstreckung- Was ist das?
 
Die Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung bereits festgestellter Ansprüche.

Während es in den übrigen Verfahren darum geht, den

Verfahrensgegner

 oder das

Gericht

 davon zu überzeugen, dass Sie im Recht sind, geht es bei der

Zwangsvollstreckung

 darum, Ansprüche, die bereits gerichtlich festgestellt sind, durchzusetzen.

Kann ich mich im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts in der Kanzlei Mattis-Schwarz-Weichelt beraten oder vertreten lassen?
 
Wir beraten oder vertreten Sie bei der Beauftragung von

Gerichtsvollziehern

 oder bei der

Pfändung

 von Ansprüchen.






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