VERKEHRSUNFALLRECHT
Welche Sachverhalte gehören zum Verkehrsunfallrecht?
Nach einem
Verkehrsunfall
gibt es häufig 2 wesentliche Probleme. Zum einen die zivilrechtliche Regulierung von
Unfallschäden
, d.h. das Einfordern von
Schmerzensgeld
im Falle einer Verletzung und
Schadensersatz
bei Sachschäden. Zum anderen sieht sich derjenige, der bei der Unfallaufnahme als Verursacher eingestuft wird, einem
Straf- oder Bußgeldverfahren
ausgesetzt. Rechtsanwalt Sebastian Schwarz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Kann ich mich in der Kanzlei Mattis-Schwarz-Weichelt nach einem Verkehrsunfall beraten und ggf. in gerichtlichen Verfahren vertreten lassen?
Ja. Wir sind in allen Bereichen des
Verkehrsunfallrechts
tätig.
Wir helfen Ihnen insbesondere bei der Regulierung von Schäden (z.B.
Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld
) zunächst außergerichtlich gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung und ggf. auch gerichtlich.
Wir übernehmen zudem Ihre Verteidigung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren.