Donnerstag, 23. Februar 2012 · 10:48 Uhr

VERKEHRSUNFALLRECHT

 
Welche Sachverhalte gehören zum Verkehrsunfallrecht?
 
Nach einem

Verkehrsunfall

 gibt es häufig 2 wesentliche Probleme. Zum einen die zivilrechtliche Regulierung von

Unfallschäden

, d.h. das Einfordern von

Schmerzensgeld

 im Falle einer Verletzung und

Schadensersatz

 bei Sachschäden. Zum anderen sieht sich derjenige, der bei der Unfallaufnahme als Verursacher eingestuft wird, einem

Straf- oder Bußgeldverfahren

 ausgesetzt. Rechtsanwalt Sebastian Schwarz ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Kann ich mich in der Kanzlei Mattis-Schwarz-Weichelt nach einem Verkehrsunfall beraten und ggf. in gerichtlichen Verfahren vertreten lassen?
 
Ja. Wir sind in allen Bereichen des

Verkehrsunfallrechts

 tätig.

Wir helfen Ihnen insbesondere bei der Regulierung von Schäden (z.B.

Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Gutachterkosten, Schmerzensgeld

) zunächst außergerichtlich gegenüber dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung und ggf. auch gerichtlich.

Wir übernehmen zudem Ihre Verteidigung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren.

Strafrecht
 
Arbeitsrecht

Erbrecht
 
Familienrecht

Verkehrsunfallrecht

Mietrecht
 
Verwaltungs-

recht
 
Zwangsvollstreckung

Rechtsanwälte


Partnerschaft
 
MATTIS

SCHWARZ WEICHELT



FACHANWÄLTE


Neubrandenburg

Telefon: (0395) 57 06 241
Telefax: (0395) 57 06 242
schwarz(at)msw-anwalt.de
weichelt(at)msw-anwalt.de
Burg Stargard

Telefon: (039603) 2 30 30
Telefax: (039603) 2 30 31
mattis(at)msw-anwalt.de

Copyright 2010 - 2012 www.msw-anwalt.de | Impressum