Donnerstag, 23. Februar 2012 · 10:43 Uhr

STRAFRECHT

 
Unsere Tätigkeit im

Strafrecht

 umfasst sowohl die Verteidigung des Beschuldigten als auch die Vertretung von Geschädigten (z.B. als Nebenkläger oder Privatkläger). Rechtsanwalt Thomas Weichelt ist Fachanwalt für Strafrecht.

Wenn die Staatsanwaltschaft jemandem eine Straftat vorwirft, ist es wichtig, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, möglichst vor der ersten Vernehmung durch die Polizei. Wenn der Beschuldigte erst dann einen

Rechtsanwalt

 aufsucht, wenn das

Gericht

 eine Verhandlung anberaumt, ist es oftmals für eine optimale

Verteidigung

 schon zu spät.

Wenden Sie sich mit strafrechtlichen Problemen vorrangig an

Rechtsanwalt Weichelt

.











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