STRAFRECHT
Unsere Tätigkeit im
Strafrecht
umfasst sowohl die Verteidigung des Beschuldigten als auch die Vertretung von Geschädigten (z.B. als Nebenkläger oder Privatkläger). Rechtsanwalt Thomas Weichelt ist Fachanwalt für Strafrecht.
Wenn die Staatsanwaltschaft jemandem eine Straftat vorwirft, ist es wichtig, rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, möglichst vor der ersten Vernehmung durch die Polizei. Wenn der Beschuldigte erst dann einen
Rechtsanwalt
aufsucht, wenn das
Gericht
eine Verhandlung anberaumt, ist es oftmals für eine optimale
Verteidigung
schon zu spät.
Wenden Sie sich mit strafrechtlichen Problemen vorrangig an
Rechtsanwalt Weichelt
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