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1. Wer will den Scheidungsantrag stellen?
Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide
Ehegatten die Scheidung wollen. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt,
wird von uns anwaltlich vertreten. In einem Scheidungsverfahren ist es nicht
möglich, dass beide Ehepartner durch den selben Anwalt vertreten werden.
Bei der einverständlichen Ehescheidung wird der Antragsteller anwaltlich
vertreten, der andere Ehepartner ist dann anwaltlich nicht vertreten.
Ehefrau
Ehemann
2. Name und Adresse der Ehefrau:
Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau
dort gemeldet ist oder nicht. Postfachadressen sind nicht zulässig.
Die Scheidung kann nur eingereicht werden, wenn die Adresse vollständig
bekannt ist.
3. Name und Adresse des Ehemanns:
Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob der Ehemann dort
gemeldet ist oder nicht. Postfachadressen sind nicht zulässig. Die Scheidung
kann nur eingereicht werden, wenn die Adresse vollständig bekannt ist.
4. letzte gemeinsame Adresse der Eheleute, auch wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt wird:
Ehedaten
Daten zur Trennung
Wie wurde die Trennung vollzogen?
Hier können Sie nähere Angaben zur Trennung machen:
Wohnt noch einer der Ehepartner in der Ehewohnung?
Angaben zu Kindern
Sind gemeinsame Kinder vorhanden?
Versorgungsausgleich (Rentenausgleich):
Bei einer Ehescheidung werden Rentenanrechte, die innerhalb der
Ehezeit erworben wurden, ausgeglichen.
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