Sonntag, 20. Mai 2012 · 10:44 Uhr

ONLINE-SCHEIDUNG

 

Bitte füllen Sie das Formular vollständig am Bildschirm aus. Danach können Sie das Formular mit Hilfe des Buttons "Senden" an uns schicken oder mit Hilfe Des Buttons "Drucken" ausdrucken und im Anschluß per Post oder Fax übermitteln.

Personendaten

1. Wer will den Scheidungsantrag stellen?

Es kann nur einer von beiden Ehegatten den Antrag stellen, auch wenn beide Ehegatten die Scheidung wollen. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, wird von uns anwaltlich vertreten. In einem Scheidungsverfahren ist es nicht möglich, dass beide Ehepartner durch den selben Anwalt vertreten werden. Bei der einverständlichen Ehescheidung wird der Antragsteller anwaltlich vertreten, der andere Ehepartner ist dann anwaltlich nicht vertreten.

Ehefrau
Ehemann

2. Name und Adresse der Ehefrau:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau dort gemeldet ist oder nicht. Postfachadressen sind nicht zulässig. Die Scheidung kann nur eingereicht werden, wenn die Adresse vollständig bekannt ist.
 
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ, Ort:
Staatsangehörigkeit:

3. Name und Adresse des Ehemanns:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob der Ehemann dort gemeldet ist oder nicht. Postfachadressen sind nicht zulässig. Die Scheidung kann nur eingereicht werden, wenn die Adresse vollständig bekannt ist.
 
Name:
Vorname:
Straße:
PLZ, Ort:
Staatsangehörigkeit:

4. letzte gemeinsame Adresse der Eheleute, auch wenn die Wohnung nicht mehr bewohnt wird:

 
Straße:
PLZ, Ort:

Ehedaten

Datum der Eheschließung:
Ort der standesamtlichen Eheschließung:
Heiratsregister-Nummer:

Daten zur Trennung

Seit wann leben Sie getrennt?


Wie wurde die Trennung vollzogen?
 
  Die Ehefrau zog aus der gemeinsamen Wohnung aus.
  Der Ehemann zog aus der gemeinsamen Wohnung aus.


Wann erfolgte der Auszug? (Ungefähre Angaben reichen)


  Die Trennung erfolgte innerhalb der gemeinsamen Wohnung.


Hier können Sie nähere Angaben zur Trennung machen:


Wohnt noch einer der Ehepartner in der Ehewohnung?
 
  nein
  ja, die Ehefrau
  ja, der Ehemann

Angaben zu Kindern

Sind gemeinsame Kinder vorhanden?
 
  nein, die Ehe blieb kinderlos
  ja:
  Namen und Geburtsdaten der Kinder:
 
Hat die Ehefrau weitere Kinder, die nicht vom Ehemann abstammen?
  nein, die Ehefrau hat keine weiteren Kinder.
  ja:
  Namen und Geburtsdaten der Kinder:
 
Hat der Ehemann weitere Kinder, die nicht von der Ehefrau abstammen?
  nein, der Ehemann hat keine weiteren Kinder.
  ja:
  Namen und Geburtsdaten der Kinder:
 
wenn mindestens ein minderjähriges Kind vorhanden ist: Bei wem leben die Kinder?
 
Name des Kindes:   Aufenthalt bei:   Vater   Mutter
  eigene Wohnung   sonstiges
 
Name des Kindes:   Aufenthalt bei:   Vater   Mutter
  eigene Wohnung   sonstiges
 
Name des Kindes:   Aufenthalt bei:   Vater   Mutter
  eigene Wohnung   sonstiges
 
Wie soll das Sorgerecht geregelt werden?
Hinweis: Sie können sich kostenfrei beim Jugendamt über die Möglichkeiten zur Regelung des Sorgerechts beraten lassen.
 
Wir wollen das gemeinsame Sorgerecht behalten (Regelfall)
Wir beabsichtigen eine andere Regelung: (bitte nachfolgend erläutern)
 
 
Zustimmung des anderen Ehegatten:

  Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung zu.
  Der andere Ehepartner stimmt der Scheidung nicht zu.
 
Gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?
(Falls ja, bitte eine Kopie per Post oder e-mail übersenden)
 
ja   nein
 
Haben sich die Eheleute über Unterhalt geeinigt?
 
ja über Unterhalt für den anderen Ehepartner bis zur Scheidung
  ja über Unterhalt für den anderen Ehepartner nach der Scheidung
  ja über Kindesunterhalt
 
Wer soll wie viel Unterhalt zahlen?
 
Ehemann:   Ehefrau:
 
Was soll mit der Ehewohnung geschehen?
 
bereits aufgegeben
  Ehefrau bleibt in der Wohnung
  Ehemann bleibt in der Wohnung


Versorgungsausgleich (Rentenausgleich):

Bei einer Ehescheidung werden Rentenanrechte, die innerhalb der Ehezeit erworben wurden, ausgeglichen.


Wurde in einem Notarvertrag der Versorgungsausgleich ausgeschlossen?
 
ja (falls ja: Vertrag bitte beifügen.)
nein bzw. es wurde kein Notarvertrag abgeschlossen

Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse bei einem Gericht anhängig?
 
ja (Bitte Gericht und Aktenzeichen angeben)
nein

Wie hoch ist das Nettoeinkommen beider Eheleute pro Monat (ungefähre Angaben reichen aus)?
 
Ehemann
Ehefrau
Anhand des Einkommens werden die Prozesskosten berechnet. Weiterhin können wir mit den Einkommensangaben überschlägig ermitteln, ob ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe bestehen könnte. Gerundete Angaben reichen hier aus.

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein:
 
e-mail:
Telefon:
Handy:
 
Ich möchte diskret angerufen werden, d.h. der Anwalt nennt – falls eine anderen Person das Gespräch entgegen nimmt- nur den Namen ohne einen Hinweis auf die Anwaltskanzlei.

Hinweis: Wenn Sie dieses Formular absenden, werden die von Ihnen gemachten Angaben bei uns gespeichert. Alle Angaben unterliegen jedoch der strengen anwaltlichen Schweigepflicht. Das gilt auch dann, wenn kein Auftrag erteilt wird.


Sie haben es geschafft. Der Antrag ist ausgefüllt.
Nun entscheiden Sie, wie es weiter gehen soll.

Die Daten sollen übermittelt werden, es soll aber noch kein Auftrag zur Ehescheidung erteilt werden. Der Anwalt soll sich zunächst völlig unverbindlich mit mir in Verbindung setzen. Der Anwalt soll mir auch die voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens erläutern.

Ich habe mich bereits informiert. Ich erteile dem Anwalt das Mandat, die Ehescheidung einzureichen. Hinweis: Das Mandatsverhältnis kommt erst mit Bestätigung durch den Anwalt in Textform (z.B. per Brief oder e-mail) zu Stande.
Reichen Sie bitte zusätzlich folgende Unterlagen ein:
  • Vollmacht im Original (Das Vollmachtsformular finden Sie hier.)
  • Heiratsurkunde (Kopie oder Fax oder e-mail Anhang als pdf, jpg, gif oder pcx)
  • Geburtsurkunden der Eheleute und der Kinder (Kopie oder Fax oder e-mail Anhang als pdf, jpg, gif oder pcx)
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung falls vorhanden (Kopie oder
  • Fax oder e-mail Anhang als pdf, jpg, gif oder pcx)
  • ggf. Prozeßkostenhilfeantrag im Original nebst Kopien der Belege
Ich möchte die Ehescheidung nur dann einreichen, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird.
Den Prozeßkostenhilfeantrag finden Sie hier.



Sie können den Antrag sofort absenden oder ausdrucken und an die Faxnummer 03 95 / 5 70 62 42 oder per Post an
  Anwaltskanzlei Mattis-Schwarz-Weichelt
Woldegker Str. 27
17033 Neubrandenburg
senden.

 
       

 
 

Copyright 2010 - 2012 www.msw-anwalt.de | Impressum