ERBRECHT
Die gesetzliche Erbfolge ist in vielen Fällen unzweckmäßig und nicht gewünscht.
Wir beraten Sie über die vielfältigen Alternativen, zu Lebzeiten die
Erbfolge
durch
Testament
oder
Erbvertrag
zu gestalten.
Nach dem Tod eines Angehörigen beraten und vertreten wir Sie über Ihre Ansprüche als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter und machen diese außergerichtlich oder gerichtlichen geltend.
Zudem vertreten wir Sie bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.