Donnerstag, 23. Februar 2012 · 10:44 Uhr

ARBEITSRECHT

 
Was gehört zum Arbeitsrecht?
 

Arbeitsrecht

 wird unterteilt in das

Kollektivarbeitsrecht

 (z.B. Recht zum Streit, Aussperrung) und

Individualarbeitsrecht

 (z.B. Rechte des Einzelnen Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag).

Kann ich mich in der Kanzlei Mattis-Schwarz-Weichelt arbeitsrechtlich beraten und ggf. in gerichtlichen Verfahren vertreten lassen?
 
Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer im gesamten Spektrum des Individualarbeitsrechts.

Zu unserem Angebot zählt insbesondere
 
  • Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitverträgen aller Art
  • Einfordern ausstehender Lohn- oder Gehaltszahlungen



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